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	<title>wabe-blog &#187; Recht rund ums Bauen</title>
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	<description>Der Blog für Bauherren und Immobilienbesitzer</description>
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		<title>Kommunale Trickserei am Ende</title>
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		<pubDate>Thu, 09 Dec 2010 07:38:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>wabe</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht rund ums Bauen]]></category>
		<category><![CDATA[Bietigheim-Bissingen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverwaltungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Erschließungskosten]]></category>
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		<description><![CDATA[Das Bundesverwaltungsgericht macht kommunalen Tricksereien ein Ende. Um die Grundstückskäufer bei den Grundstückserschließungskosten besser abzocken zu können, haben manche (viele) Kommunen wie z.B. Bietigheim-Bissingen eine private Tochtergesellschaft für die Erschließung von Grundstücken gegründet und konnte damit einen höheren Anteil von &#8230; <a href="http://wabe-blog.de/2010/12/09/kommunale-trickserei-am-ende/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="../wp-content/uploads/007-wohnhaus-seeshaupt.jpg"><img title="007 wohnhaus seeshaupt" src="../wp-content/uploads/007-wohnhaus-seeshaupt.jpg" alt="" width="249" height="187" /></a>Das Bundesverwaltungsgericht macht kommunalen Tricksereien ein Ende. Um die Grundstückskäufer bei den Grundstückserschließungskosten besser abzocken zu können, haben manche (viele) Kommunen wie z.B. Bietigheim-Bissingen eine private Tochtergesellschaft für die Erschließung von Grundstücken gegründet und konnte damit einen höheren Anteil von Erschließungskosten auf die Grundstückseigentümer abwälzen.</p>
<p>Doch das Bundesverwaltungsgericht (Az.: BVerwgG 9 C 8.09) hat diese Konstruktion gekippt und viele Grundstückseigentümer können jetzt auf Rückzahlung eines Teils der Erschließungskosten hoffen, wenn sie durch eine solche Konstruktion benachteiligt wurden.</p>
<p>Näheres finden Sie <a href="http://wirtschaft.t-online.de/bundesverwaltungsgericht-urteil-koennte-grundstuecksbesitzern-viel-geld-bringen/id_43683306/index">hier</a>.</p>
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		<title>Bauen und der Kauf einer Immobilie haben immer auch einen juristischen Aspekt</title>
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		<pubDate>Wed, 20 Oct 2010 05:42:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>wabe</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht rund ums Bauen]]></category>
		<category><![CDATA[Hausbau]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilienkauf]]></category>
		<category><![CDATA[Maklier- und Bauträgerverordnung]]></category>
		<category><![CDATA[VOB]]></category>
		<category><![CDATA[Werkvertrag]]></category>

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		<description><![CDATA[Dies muss jeder bedenken, der ein Haus bauen, eine Immobilie kaufen, vermieten oder mieten will, damit er kein blaues Wunder erlebt oder sich irgendwann vor Gericht wiederfindet und dort kann man dann überraschendes Erleben, mitunter sogar Positives für den Bauherrn &#8230; <a href="http://wabe-blog.de/2010/10/20/bauen-und-der-kauf-einer-immobilie-haben-immer-auch-einen-juristischen-aspekt/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://wabe-blog.de/wp-content/uploads/5-ziegelneubau-e1287513304362.jpg"><img class="alignleft size-full wp-image-384" title="5 ziegelneubau" src="http://wabe-blog.de/wp-content/uploads/5-ziegelneubau-e1287513304362.jpg" alt="" width="200" height="150" /></a>Dies muss jeder bedenken, der ein Haus bauen, eine Immobilie kaufen, vermieten oder mieten will, damit er kein blaues Wunder erlebt oder sich irgendwann vor Gericht wiederfindet und dort kann man dann überraschendes Erleben, mitunter sogar Positives für den Bauherrn oder Käufer. Aber darauf verlassen, sollte man sich natürlich nicht.</p>
<p>Um aber Ärger und Frust zu vermeiden, sollte man sich vor dem Bauen oder Kaufen genau mit den Verträgen, die dazu abgeschlossen werden müssen, beschäftigen. Denn das <a href="http://ratgeber.immowelt.de/wohnen/recht.html">Bau- und Mietrecht</a> hat doch einige Besonderheiten.</p>
<p>So wird beim Bauen oft rechtsgültig die VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) vereinbart, die auf den Bau zugeschnitten ist und gegenüber dem Werkvertrag des BGB viele Besonderheiten beinhaltet.</p>
<p>Beim Kauf einer noch zu bauenden Eigentumswohnung muss die Makler- und Bauträgerverordnung berücksichtigt werden, dies gilt insbesondere für die Zahlungsbedingungen, die hier genau festgelegt sind und für den Käufer meist günstiger sind, als die Vertragsbedingungen beim Schlüsselfertigbau.</p>
<p>Achten Sie bei den Verträgen vor allem auch auf die Leistungsbeschreibung und die Planunterlagen, diese müssen übereinstimmen und sie müssen so detailliert sein, dass der Käufer oder Bauherr genau weiss, was er bekommt und der Auftragnehmer genau, was er zu liefern hat und dies muss deckungsgleich sein.</p>
<p>Wenn Ihnen im Vertrag oder der Leistungsbeschreibung etwas nicht klar ist, dann müssen Sie nachfragen und ggf. die Präzisierung mit in den Vertrag aufnehmen.</p>
<p>Bestehen Sie immer auf korrekten Plänen und geben Sie sich nicht damit zufrieden, dass in einen bestehenden Plan irgendetwas eingezeichnet wird.</p>
<p>Halten Sie Ihre vertraglichen Pflichten genau ein, denn nur dann können Sie es auch von Ihrem Partner verlangen, denn als Partner sollten Sie die Bauunternehmen und Handwerker, mit denen Sie Verträge schließen, betrachten und behandeln. Wer dies nicht macht, braucht sich über Streit und Ärger nicht wundern.</p>
<p>Besonders wichtige Grundsätze bearbeite ich hier im Blog, viele Informationen über Bau- und Mietrecht finden Sie im Link.</p>
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		<title>Gerichtsurteile zum Parken</title>
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		<pubDate>Tue, 15 Jun 2010 12:48:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>wabe</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht rund ums Bauen]]></category>
		<category><![CDATA[Garage]]></category>
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		<description><![CDATA[Die LBS berichtet in einer Pressemitteilung über interessante Gerichtsentscheidungen zu den Themen „Parken, Stellplatz und Verkehrssicherheit“ auf privaten Grund, z.B. in Bezug auf Parklifter oder auch zur Räumpflicht im Winter. Wer mehr darüber wissen will, kann hier nachlesen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die LBS berichtet in einer Pressemitteilung über interessante  Gerichtsentscheidungen zu den Themen „Parken, Stellplatz und  Verkehrssicherheit“ auf privaten Grund, z.B. in Bezug auf Parklifter  oder auch zur Räumpflicht im Winter.</p>
<p>Wer mehr darüber wissen will, kann <a href="http://www.lbs.de/presse/infodienste/recht-und-steuern/rs-archiv-2010/platz">hier</a> nachlesen.</p>
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