In der Regel werden Werkverträge auf Grundlage der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) abgeschlossen, dabei gibt es folgende Haupttypen, die aber auch in gemischter Form auftreten können:
- Einheitspreisvertrag
- Pauschalpreisvertrag (siehe Schlüsselfertiges Bauen)
- Stundenlohnvertrag
Seltener werden Werkverträge nach BGB abgeschlossen. Bei Eigentumswohnungen wird der Kauf notariell beurkundet und der Notar achtet darauf, dass die Makler- und Bauträgerverordnung Berücksichtigung findet.
